Ein Münchner wollte in der zu seiner Eigentumswohnung zugehörigen Tiefgarage eine Ladestation für sein Elektroauto installieren. Die Eigentümergesellschaft war jedoch gegen die Verlegung des dazu erforderlichen Kabels vom gemeinschaftlichen Stromverteilerkasten zum Stellplatz. Der Fall landete daraufhin vor Gericht. Das Münchner Landgericht hat nun gegen den Stromer-Besitzer entschieden und ihm die Installation eines Ladeplatzes untersagt.
Formell sei das Urteil wohl nicht zu beanstanden, da in jeder Eigentümergemeinschaft zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden werde. Und anders als die eigene Wohnung gehöre der Stromverteiler zum Gemeinschaftseigentum, das alle Eigentümer betreffe, erläuterte der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins, Rudolf Stürzer, der Münchner tz. Er betonte allerdings: „Das Gericht hat da einen sehr formalistischen Standpunkt vertreten. Bis 2020 will man in Deutschland eine Million Elektroautos fahren sehen – aber so wird das schwierig“.
Nach Meinung des Gerichts sei die Verlegung eines Kabels eine bauliche Veränderung, einer solchen Maßnahme müssten alle Eigentümer zustimmen. Schließlich werde das Kabel durch das Verlegen in der Garage zu Gemeinschaftseigentum, Kosten und Risiken der Instandhaltung müssten daher alle Eigentümer tragen. „Wenn das Kabel mal defekt ist, oder es einen Brand gibt, haften die anderen auch“, so Stürzer. Leicht hätte aus diesem Grund bisher nur, „wer in einem Einfamilien-Haus am Stadtrand wohnt und seine eigene Garage hat“.
„Es gäbe sicher eine rechtliche Möglichkeit, das anders zu regeln“, äußerte sich Anja Franz vom Mieterverein zu dem Fall. Als mögliche Lösung nannte sie die Definition des Ladekabels als Privatbesitz, für den nur der Antragsteller haftet sowie die Installation eines Zwischenzählers für die Einzelabrechnung. „Die Idee mit dem Elektroauto ist super. Da sollte man keine Knüppel in den Weg werfen“, findet Franz. CSU-Stadtrat Michael Kuffer betrachtet die aktuelle Rechtsprechung des Landgerichts mit bayerischer Gelassenheit – sein Kommentar: „Das Urteil zeigt nur, dass wir uns beim Thema E-Mobilität noch mehr anstrengen müssen“.
kritGeist meint
„Solchen Maßnahme müssten alle Eigentümer zustimmen. Schließlich werde das Kabel durch das Verlegen in der Garage zu Gemeinschaftseigentum, Kosten und Risiken der Instandhaltung müssten daher alle Eigentümer tragen.“ = Das klingt nicht ganz richtig, aber vielleicht in Bayern ist der Regelung anders.
Bei uns in Hessen muss die Mehrheit der Eigentümer zustimmen & nicht alle, das wäre sonst nicht möglich & ein einzelner Eigentümer könnte z.B. jegliche Reperature an der Gemeinschaft blockieren! Und natürlich muss der Eigentümer jegliche Kosten der Installation + Versicherung selber bezahlen & nicht die Gemeinschaft, trotz positiver Zustimmung der Mehrheit.
Herbert meint
Nicht der einzigste Grund für ein Eigenheim.
energeirebell meint
jeder Autostellplatz/Garage, muss verpflichtend eine E-Ladestation haben,.. genauso wie die Belüftung einer Garage, der Benzinfang,… vorgeschrieben sind,…
Herbert meint
Jeder?
Jürgen Baumann meint
ja
M meint
in welchem Gesetz steht denn sowas?
Michael L. meint
Noch in keinem – wäre jedoch schon wenn so asap umgesetzt würde… ;-)
Wännä meint
Gut, dass dieser Fall jetzt zum Politikum werden könnte und möglicherweise eine Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu erwarten ist, da die Zahl solcher Fälle drastisch steigen wird.
Momentan kommt es noch darauf an, das der Antragsteller seine Argumente „gut verkauft“ und selbstverständlich auch dazu bereit sein sollte, die Kosten und Folgekosten für die Installation und (Zusatz-)Versicherung selbst zu tragen.
Ebenso kann es hilfreich sein, der Hausgemeinschaft schon im Vorfeld anzubieten, auf eigene Kosten ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen.
Im Vertrag mit der Gemeinschaft sollte dann aber auch stehen, dass die Kosten aufgeteilt werden, sobald auch andere Nachbarn auf die Idee kommen sollten eine solche Installation vornehmen zu wollen. ;-)
Matthäus meint
Das finde ich nicht richtig. Es gibt bei uns einen Schlüssel an Parkplätzen der bei Wohneinheiten bereitgestellt werden muss. Ich fände es richtig, dass man nun vorschreibt, dass diese Parkplätze auch mit Strom versorgt werden müssen.
mainhattan meint
dann muss das halt noch etwas warten.
Kommt ja noch:
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/elektroauto-ladestation-am-stellplatz_84342_376068.html
Christian meint
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, will die Bundesregierung erst in der nächsten Legislaturperiode über den Gesetzentwurf entscheiden. Mit einer Gesetzesänderung ist also frühestens 2019! zu rechnen.
https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxNjExLy0vNDgwMTQ0&mod=mod454590
kritGeist meint
So spielt man auf Zeit oder verzögert die Entwicklung künstlich – oder winkt kritische Gesetze während der EM/WM ;-)
Marcel meint
Ich glaub einige haben den Bericht nicht gelesen. Es geht mehr um die Haftung und Kosten fuer diese Aktionnim Fall eines Nicht vorhersehbaren Vorfalles.
lo meint
Puhh, das ist schon ärgerlich, da hat man sich für eine halbe Mio (oder mehr) eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage in München geleistet und dann sowas…
Matthäus meint
Warum jetzt auf „den Mietern“ rumgehackt wird ist mir schleierhaft. Bei uns ist es üblich, dass der Bauherr die Hälfte der Wohnungen behält und sie vermietet. Damit hat er alleiniges Stimmrecht was regelmäßig dazu führt, dass alle Vorhaben geblockt werden. So ist es möglicherweise auch hier.
McGybrush meint
Die sind so dumm die Mieter. Wo sie in 5 Jahren doch selber eins haben wollen werden müssen. Sie wissen es nur nicht.
Finde diese Urteile ein falsches Signal. Es muss schnellstmöglich ein Gesetz dafür her.
Schade das man in so einer Mietrunde auch nicht kapiert das es morgen auch mal sein eigener anderer Wunsch sein könnte wo die anderen dann zustimmen müssten. Und da kann man sich Sicher sein das der eAuto Besitzer sich pauschal mal quer stellt. Nur aus Prinzip.
M meint
warum die Mieter? Hier geht es um die Eigentümerversammlung. Die Eigentümer (evtl auch ein großes Unternehmen, mit dabei welches derzeit noch kein interesse an diese Installation hat. Darf einer, möchten alle.. ) haben ihre Mieter vielleicht noch garnicht gefragt…
Landmark meint
Na was, die Menschen sind voll von Unwissenheit und Angst. Jahrelang wurde ihnen erzählt wie gefährlich E Autos sind, da muss das Urteil und das Verhalten der Eigentümergemeinschaft nicht wundern.
Es stehen 10 Pkw mit je 60 Liter Treibstoff im Keller, da wissen die Leute um die Gefahr und können es einschätzen, aber Strom ??? Teufelszeug….. :-)
Auch hier wird es sich ändern.
M meint
die Entscheidung des Gerichts hat doch nichts mit der Angst zu tun. Das Gericht hat sich an rechtliche Rahmenbedingungen orientiert und entsprechend geurteilt. Ich finde nicht, dass man das Gericht für die EV-unfreundlichen Gesetze verantwortlich machen kann.
Wie im Artikel weiter unten vom Mieterverein beschrieben: man hätte es anders regeln können. Schon bei der Antragstellung.
Von Seiten der Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft kenne ich solche Bedenken auch. Es gibt gute Gründe gegen die Verlegung von zusätzlichen Kabeln, Rohre etc für Einzelne in großen Wohnanlagen. („wenn das jeder macht.. “ ) – Etwas mehr gemeinschaftliche Zukunftsplanung für die Wohnanlage ist manchmal schon nötig, da kommt es schon vor, dass die Wünsche eines Einzelnen erstmal kritisch beäugt werden. – Das hat nicht unbedingt was mit Elektroautos und der Angst davor zu tun. Dasselbe Problem hast du mit Satellitenschüsseln (Jeder eine auf dem Balkon oder lieber doch eine große auf dem Dach) usw auch..
Landmark meint
Es wäre doch nie vor Gericht gekommen, wenn die Miteigentümer ja gesagt hätten zur Wallbox.
M meint
richtig. Wie gesagt, je nach Größe der Wohnanlage macht es aus Sicht der anderen Eigentümer (evtl auch ein Großer und einige Einzelne) mehr Sinn, eine gemeinsame Verkabelung / INstallation zu planen, statt jeder für sich im Laufe der Jahre was eigenes durchzuwurschteln. Und dazu ist man heute noch nicth bereit oder man möchte erst noch weitere Planungen abwarten. Die Entscheidung der Eigentümerversammlung muss nicht grundsätzlich „kontra Elektromobilität“ sein, sondern man möchte vlt lieber was gemeinsames statt vieler einzelmontagen.