Die groß angekündigte Elektroauto-Kaufprämie der Bundesregierung ließ lange auf sich warten. Über sechs Wochen dauerte es, bis die EU-Kommission die bereits im Mai beschlossene Fördermaßnahme absegnete und letzte Details geklärt waren. Seit vergangenem Wochenende kann die Stromer-Subvention endlich online beantragt werden. Die offizielle Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird laut dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufend aktualisiert, den entsprechenden Link finden Sie weiter unten.
„Mit der Kaufprämie schaffen wir einen Anreiz dafür, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland auslösen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Gabriel zum Start der Förderung. Mit Hilfe der offiziell als „Umweltbonus“ bezeichneten Kaufprämie sollen mindestens 300.000 neue Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen gebracht werden.
Die Kaufprämie beträgt 4000 Euro für reine Elektroautos und 3000 Euro für Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor, E-Maschine und Stecker zum Aufladen der Batterie. Die Finanzierung des Zuschusses übernehmen jeweils zur Hälfte die Bundesregierung und die Autoindustrie. Das zu fördernde Fahrzeug muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen (71.400 Euro). Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der verfügbaren Fördermittel in Höhe von 600 Mio. Euro, spätestens 2019 ist Schluss. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
Käufer eines Plug-in-Hybrid- oder Elektroautos können ihre Anträge beim BAFA stellen, das hierfür auch ein Info-Telefon (06196 908-1009) eingerichtet hat. Alle wichtigen Informationen zur Elektroauto-Kaufprämie finden Sie außerdem in unserer laufend aktualisierten Übersicht.
office meint
Ich frage mich gerade warum sie 19% auf die 60.000 Euro aufschlagen.
Hat doch nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
Der Nettolistenpreis ist in diesem Zusammenhang der niedrigster Preis, von dem kein Abzug mehr gewährt wird, Fabrikpreis. Also sollte in den 60.000 die Umsatzsteuer inkludiert sein.
pillenpepi meint
danke für die infos.