Die Luftverschmutzung in vielen deutschen Städten ist weiterhin deutlich zu hoch. Die Umweltverbände BUND, DUH, NABU und VCD begrüßen es deshalb, dass die Europäische Kommission aktiv wird und der Bundesregierung das förmliche Aufforderungsschreiben wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) hat zukommen lassen.
Die EU-Behörde nennt in einem Schreiben an die Bundesregierung, das der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, nicht zuletzt die Förderung von Hybrid- oder Elektroautos und des öffentlichen Nahverkehrs sowie die Sperrung städtischer Gebiete für die besonders viel NO2 ausstoßenden Dieselfahrzeuge als Lösung für die zu hohe Belastung. Vor allem aber kritisiert die Kommission, dass die Bundesregierung den Dieselantrieb weiterhin steuerlich besserstellt und damit falsche Anreize setzt.
Dieses Schreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren, das Deutschland nun wegen zu hoher Stickoxidbelastungen droht: 2014 wurden die Jahresmittelwerte für diesen Schadstoff an über der Hälfte der 500 Messstationen in Deutschland überschritten. Die entsprechenden Grenzwerte gibt es seit 2005, seit 2010 müssen sie eingehalten werden und wurden bisher immer überschritten. In Deutschland ist dafür vor allem der Straßenverkehr verantwortlich.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kommission bei der Bundesregierung nachgefragt, mit welchen Maßnahmen künftig die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden sollte. Die Antwort hat nicht überzeugt, da die Maßnahmen sowie der Zeitplan zur Erreichung der Luftqualitätsziele nicht ausreichend sind. Daher leitet die Kommission jetzt die nächste Stufe im formalen Ablauf eines Vertragsverletzungsverfahrens ein.
Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Die negativen Folgen der Luftverschmutzung in Deutschland und die damit verbundenen hohen Kosten für die Gesellschaft sind längst bekannt. Genauso wie die Instrumente und technischen Maßnahmen, mit denen die Luftverschmutzung mit NO2 bekämpft werden kann. Die Quelle der Belastung sind Dieselfahrzeuge. Deshalb müssen die Einführung einer Blauen Plakette, die nur saubere Fahrzeuge in hoch belasteten Innenstädten zulässt, sowie eine Nachrüstoffensive für Dieselfahrzeuge mit Stickoxidminderungstechnik, zu den ersten Schritten gehören.“
Insbesondere die Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen seien ein Problem, da es hier zu gravierenden Abweichungen zwischen Herstellerangaben und realem Fahrbetrieb auf der Straße komme. So sei es nicht verwunderlich, wenn die Stickoxidkonzentrationen in der Atemluft weiterhin deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lägen und beim Menschen zu schwerwiegenden Atemwegsreizungen und -entzündungen führe.
Die Umweltverbände sind tief besorgt über die insgesamt desolate nationale Luftreinhaltepolitik der Bundesregierung, dafür sei der aktuelle Brief nur einer von zahllosen Belegen. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Dann kann die EU-Kommission das Verfahren verschärfen und im Extremfall Strafen verhängen.
Martin Voigt meint
Dank an den Nannykomplex der EU Politiker.
Viele unsinnige Dinge wurden beschlossen doch hier treffen sie genau ins Schwarze. Ich hoffe unsere Regierung wacht durch das Vertragsverletzungsverfahren endlich auf und sieht ein, dass ihrer lobbygetriebene Verkehrspolitik gegen alles verstoesst was der gesunde Menschenverstand eigentlich sagt.
Man sollte auch den Artikel „Warum die neue Diesel-Norm Euro 6 nichts bringt“ querlesen. Leider wird trotz offizieller Messungen durch Laenderbehoerden nichts passierern und der Euro6 Diesel wieder in den Himmel gelobt werden.
Verboten gehoeren diese Dreckschleudern.
Ich hoffe auch, dass Angie, Siggy und Horsti von der EU in Sachen Luftqualitaet mal so richtig eine reingebrettert bekommen. In diesem Punkt ist es mir egal, ob es auch meine Steuergelder sind, die als Strafe faellig werden.
Ich verweise nur auf folgendes.
StGB § 223 – Körperverletzung:
1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Sind hier die Automobilkonzerne und die Politik eigentlich Mittaeter?