Grünes Licht für das Elektromobilitätsgesetz – und das trotz Enthaltung der Grünen: Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur “Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge” zugestimmt. Die Linke stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich.
Vor der Abstimmung wurde der ursprüngliche Entwurf leicht abgeändert. Das Ergebnis: Auch Elektrofahrzeuge der Klasse N2, also Lieferfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, sind nun von dem Vorhaben betroffen. Ansonsten gilt die Verordnung für alle Fahrzeuge, die mindestens 30 Kilometer elektrisch fahren können – also auch Hybridautos.
Ladesäulen, Parkplätze, offene Busspuren
Die konkreten Maßnahmen zur Förderung von E-Fahrzeugen dürfen dabei die Kommunen weitgehend autonom entscheiden. Die Rahmenbedingungen gibt der Bund vor: So sollen die Kommunen künftig Standplätze an Ladesäulen für Elektroautos reservieren, kostenlose Parkplätze zur Verfügung stellen oder ihnen die Nutzung von Busspuren ermöglichen.
Die Linke kritisierte die Umsetzbarkeit der Privilegien für Elektroautos. Weitere Fördermittel für die Forschung zu Batterietechniken seien wichtiger, so ihre Forderung. Die Grünen forderten hingegen Kaufprämien von bis zu 5000 Euro für Elektroautos. Stephan Kühn, Verkehrsexperte der Grünen warnte vor negativen Auswirkungen auf das Image der Elektromobilität in der Öffentlichkeit. Es werfe ein schlechtes Licht auf die Technologie, wenn Elektroautos als gleichberechtigt mit Bussen gelten würden.
Offen ist noch, wie die nutzungsberechtigten Fahrzeuge gekennzeichnet werden sollen. Zuvor jedoch muss die Vorlage noch im Plenum des Bundesparlaments verabschiedet werden. Seine Zustimmung gilt jedoch als sicher.
BMW E46 100% ELEKTRO meint
Kennzeichen:
100% E-Auto (CO2 frei) – Grün;
Hybrid – Grau;
Parkplatz kostenlos – JA!
Busspur – sinnlos!!!!!!!! Wir haben andere wichtige Punkte:
Kaufanreiz: Hybrid – 4.000,- 100% E-Auto – 7.500,- und Umbau auf Elektroantrieb (EV Conversion) Benzin – 8.000,- Diesel 10.000,-
Steuerfrei – 10 Jahre? WTF???
Mehr Ladestellen! „E-Parkplatz“ beim Einkauf, auf der Autobahn, U-Parkstelle usw.
Eigene Lithium Batterien Produktion – deutsche Qualität, günstiger DE E-Autos und Hybriden, mehr Arbeitsplätze!
chris meint
…traurig – oder soll man sagen: hilflos?
• Elektrofahrzeuge dürfen niemals mit dem öffentlichen Verkehr konkurrieren (das wird passieren, wenn sie sich die Fahrbahn teilen…)!
• Hybrid-Wagen mit 30km Elektroreichweite sind nur unter bestimmten Umständen, die nicht gefordert werden, leise und abgasfrei – ob dies wirklich förderungswert ist, bezweifle ich
• das sind sehr schwache Kaufanreize – vermutlich für die Masse zu schwache…
Mike meint
Diese Elektroauto-Privilegien sind ganz nett.
Ich bin mir jedoch sicher das im Grunde nur ein staatlicher Kaufanreiz entscheidend sein wird, für eine relevante Anzahl von Elektrofahrzeugen in privaten Händen in Deutschland!
Genauso sicher bin ich mir auch ,das es einen staatlichen Kaufanreiz nicht geben wird ,solange Merkel und Ihr Dobrindt an der Macht sind ;(
ZOE Elektrisierend meint
Na da bin ich mal gespannt, was die Kommunen draus machen. Beim Thema Busspur bin ich auch skeptisch, ob das dem Image förderlich ist. Zum Thema Kaufanreiz gefällt mir noch immer am besten das Modell von Kreutzer Consulting http://www.kreutzer-consulting.com/Elektromobilitaet_mit_intelligenter_Foerderung_zum_Durchbruch_verhelten
Gegen eine Kennzeichnung von Elektroautos mittels Nummernschild hätte ich nichts einzuwenden, dann sehen es andere Verkehrsteilnehmer auch eher als mit Plakette. Und ich finde es gut, wenn es anderen auffällt, dass schon Elektroautos auf den Straßen unterwegs sind – viele glauben ja noch es gibt die noch gar nicht in der Praxis.
Meise meint
Es sind nicht 40 km, die elektrisch gefahren werden können müssen, sondern bis auf weiteres nur 30 km (nach NEFZ, in der Realität natürlich etwas weniger). Das steht so im Gesetzesentwurf.
ecomento.de meint
Gibt es hierfür denn eine offizielle Quelle?
Bislang hieß es nämlich „unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Maschine von mindestens 40 Kilometern“…
VG
TL | ecomento.de
Meise meint
Quelle: § 5 Übergangsregelungen: „Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 2 beträgt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.“
URL = http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803418.pdf
ecomento.de meint
Perfekt, danke – korrigiert!
VG
TL | ecomento.de